Vorsorge

5. Februar 2024

Welche Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall können getroffen werden, um die Last für die Angehörigen und Freunde zu minimieren?

Ein geliebter Angehöriger oder Freund ist schwerkrank und es ist absehbar, dass er sterben wird? Niemandem fällt es in einer solchen Situation leicht, entsprechende Vorsorge zu treffen. Eine gute Vorbereitung verschafft jedoch eine enorme Erleichterung und viel Raum, um die sehr besondere Zeit und den Abschied bewusst erleben zu können. 

In vielen Fällen hat der Sterbende bereits eigene Wünsche festgehalten. Diese sollten, wenn sie umzusetzen sind, berücksichtigt und erfüllt werden. Eine solche Vorbereitung des Betroffenen nimmt den Angehörigen und Freunden eine große Last und viele oft schwer zu treffende Entscheidungen ab.

Sind noch keine Einzelheiten beschlossen und festgelegt worden, so kann ein Gespräch über verschiedene Punkte Klarheit verschaffen. Folgendes könnte bereits im Vorfeld geklärt werden:
Gibt es ein Testament und hat die sterbende Person so vielleicht bereits geregelt, wie und wo bestattet werden soll?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die auch in unserem Blogbeitrag „Die Vielfalt der Bestattungsarten“ nachgelesen werden können. Die Art der Bestattung und der Ort sollten mit den Wünschen des Sterbenden im Einklang sein. Bei der Wahl des Grabortes sollte jedoch ebenfalls das Anliegen der Angehörigen berücksichtigt werden. Die meisten Hinterbliebenen benötigen einen Ort zum Abschiednehmen, zum Trauern und zum Besuchen, den sie gut erreichen können. 

Gibt es Vorsorgedokumente wie beispielsweise eine Patientenverfügung, einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto für die Kosten einer Bestattung?
Diese Vereinbarungen sind von großem Vorteil und klären oftmals bereits vorab die finanziellen Möglichkeiten für die Bestattung.

Folgende Dokumente werden zeitnah nach dem Tod eines Menschen für das weitere Vorgehen und für Beurkundungen benötigt und könnten bereits im Vorfeld bereit gelegt werden:
– Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis
– Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis
– Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, amtlicher Nachweis über den Tod des Ehepartners (Sterbeurkunde), Personalausweis
– Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Nachweis über rechtskräftige Scheidung, Personalausweis
– Bei Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Eltern

Vorbereitungen wie in diesem Blogbeitrag beschrieben, rufen in vielen Menschen ein ungutes, wenn nicht sogar beklemmendes Gefühl hervor. Jedoch können wir aus Erfahrung berichten, dass bereits getroffene Vorsorgemaßnahmen vor dem Tod eines geliebten Menschen eine große Erleichterung für die Angehörigen und Freunde des Verstorbenen mitsichbringen. Sprecht uns gerne an, denn als Bestattungsunternehmen in der dritten Generation beraten und unterstützen wir Menschen und stehen in schweren Tagen unterstützend und ermutigend zur Seite.

Mehr aus unserem Wegweiser.